PARK Hinweisgeberlösung
Einfach – Sicher – Gesetzeskonform
Pflicht wird zur Lösung: Unternehmen mit mindestens 50 Mitarbeitern sind gesetzlich verpflichtet, ein Hinweisgebersystem einzurichten. Warum also nicht eines, das einfach und sicher ist?
Ihre Vorteile auf einen Blick

Gesetzeskonform
Erfüllt alle Anforderungen des Hinweisgeberschutzgesetzes (HinSchG), Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG) und der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO).
Schnelle Einrichtung
Das System kann innerhalb eines Tages einsatzbereit sein.
Behördengeprüft
Diverse Behörden akzeptieren und nutzen unsere Hinweisgeberlösung.

Mehrwert garantiert
Auch wenn kein Hinweis eingeht, profitiert Ihr Unternehmen von der Struktur und Sicherheit des Systems
Rundum-Sorglos-Paket
Wir unterstützen Sie durch den gesamten Prozess – bei der Bearbeitung von Hinweisen stehen wir Ihnen bei.
Unbegrenzte Möglichkeiten
Alle Sprachen, unbegrenzte Hinweise, Mitarbeiter oder Tochtergesellschaften – alles inklusive.
Setzen Sie auf eine Lösung, die Ihnen wirklich hilft.
Holen Sie sich jetzt das einfache und sicher Meldesystem.
Lassen Sie sich von erfahrenen Anwälten beraten.
Die Erstberatung ist für Sie kostenlos.
+49 231 9580 68-55
